„Man kann nicht alles wissen – aber mit Wissen kann man fast alles!“
Und das Wissen kommt nicht einfach so. Seminare geben schon erste Rahmenbedingungen, Kontakte zu einem Anwalt oder einem Sekretär der Gewerkschaft helfen sehr. Aber irgendwann ist der Fundus erschöpft.
Spätestens bei der Betriebsvereinbarung zum Thema "Arbeitszeit" ist es bei den meisten Betriebsräten vorbei. Es wird das Know-How von extern gebraucht: Der Sachverständige.
Auch wenn man oft denkt, "das geht schon alleine": es macht einen Unterschied. Ein Experte erkennt sofort, ob eine Vereinbarung hausgemacht ist, oder ob ein Fachmann beteiligt war.
Für die Interessen der Mitarbeiter sollte das Beste gerade gut genug sein.
Deshalb: Sachverstand nutzen!
Aus Sicht eines Arbeitgebers sicher zu viel. Allerdings ist das sehr engstirnig, denn eine schlechte oder ausbleibende Lösung ist auf Dauer teurer. Man kann aber keine Preise nennen, denn es kommt sehr auf das Thema und den zu erwartenden Umfang an.
Soll es ein Pauschalangebot sein oder dauert es auf unbestimmte Zeit? Honorare für Sachverständige unterliegen keinen gesetzlichen Normen, sie werden frei verhandelt. Letztlich ist der Betrag, den man für einen Sachverständigen bezahlt, allemal sein Geld wert.
Aus Sicht eines Arbeitgebers sicher zu viel. Allerdings ist das sehr engstirnig, denn eine schlechte oder ausbleibende Lösung ist auf Dauer teurer. Man kann aber keine Preise nennen, denn es kommt sehr auf das Thema und den zu erwartenden Umfang an.
Soll es ein Pauschalangebot sein oder dauert es auf unbestimmte Zeit? Honorare für Sachverständige unterliegen keinen gesetzlichen Normen, sie werden frei verhandelt. Letztlich ist der Betrag, den man für einen Sachverständigen bezahlt, allemal sein Geld wert.